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Betriebsschließungen durch Corona

Aktuell stecken wir noch mitten in der globalen Corona-Krise. Die Gesamtauswirkungen für die Volkswirtschaften der Welt, aber auch im Kleinen bei den einzelnen Unternehmen, sind nicht absehbar. Hier kommt es zu Ausfallschäden infolge der weltweiten Beschränkungen in den Lieferketten, Ausfällen von Mitarbeitern und behördlich erzwungenen Betriebsschließungen durch Corona. Inwieweit all diese Schäden versichert sind, können wir nicht abschließend beurteilen. In den Medien erleben wir eine offene Diskussion, inwieweit die Betriebsschließungsversicherungen im Fall der Corona-Pandemie einzutreten haben.

Wo können wir helfen?

Die LPM Sachverständigen GmbH übernimmt für Sie die Ermittlung und Prüfung der deckungsrelevanten Positionen! Nicht nur bei der klassischen, durch die Sachschäden ausgelösten Betriebsunterbrechungen, sondern auch dann, wenn die Betriebsschließungsversicherung im Fall von Corona greifen sollte.

In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen können wir Ihnen diese Dienstleistung anbieten. Hier geht es zu den Standorten!

Gerne stehen wir für eine erste Kontaktaufnahme unter der Rufnummer +49 (2154) 88085-13 oder per E-Mail unter mertens@lpm-sv.de zur Verfügung.

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